Mieten

Welche Unterlagen braucht eine Wohnungsbewerbung in der Schweiz?

neocasa.ch Redaktion · Veröffentlicht 29.09.2026 · Aktualisiert

Kurzantwort

Meist genügen ein ausgefülltes Anmeldeformular und ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (in der Stadt Zürich CHF 17 plus Porto). Belege wie eine Ausweiskopie oder Lohnabrechnungen darf die Vermieterschaft laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) grundsätzlich erst von den Bewerbenden verlangen, die in die engere Wahl kommen.

Übersicht

Was im Anmeldeformular zulässig ist – und was nicht (EDÖB, Merkblatt Stand 15.07.2025)
AngabeBeurteilung des EDÖB
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, TelefonZulässig
Einkommen (im Formular), Kopie des BetreibungsregisterauszugsZulässig – zur Prüfung, ob die Miete bezahlt werden kann
Schweizer oder ausländische Staatsangehörigkeit, Art und Ablauf der AufenthaltsbewilligungZulässig
Referenzen (bisherige Vermieterschaft, Arbeitgeber)Nur freiwillig und nur bei Kandidaten in der engeren Wahl
Ausweiskopie, Lohnabrechnungen, BankverbindungGrundsätzlich erst von der ausgewählten Mieterschaft
Zivilstand, Konfession, Nationalität, HeimatortGrundsätzlich nicht zulässig
Leasing-, Abzahlungs- oder Kleinkreditverträge, LohnpfändungenNicht zulässig
Abschluss einer Versicherung bei der Verwaltung als BedingungUnzulässiges Koppelungsgeschäft (Art. 254 OR)

Checkliste für Ihre Bewerbung

  • Anmeldeformular der Verwaltung vollständig ausgefüllt
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug aller Personen, die den Vertrag unterschreiben
  • Kurze Vorstellung: Haushalt, Einzugstermin, Haustiere, Beruf
  • Belege (Ausweis, Lohn) bereithalten – aber erst auf Anfrage abgeben

Betreibungsregisterauszug bestellen

Den Auszug stellt das Betreibungsamt Ihres Wohnorts aus – online, am Schalter oder per Post. Die Stadt Zürich nennt als Gebühr CHF 17 plus Porto; wer mehrere Wohnungen gleichzeitig anfragt, kann eine Kopie desselben Auszugs beilegen.

Was mit Ihren Unterlagen geschieht

Nach der Unterzeichnung des Mietvertrags muss die Vermieterschaft die Formulare und Beilagen der übrigen Bewerbenden vernichten, sofern kein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht – etwa ein Eintrag auf einer Warteliste mit Ihrer Einwilligung (EDÖB).

Einmal erfassen, bei jeder Anfrage dabei

Auf neocasa.ch können Sie ein Mieter-Dossier mit Einzugstermin, Haushalt und Vorstellung anlegen. Es bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert und geht nur mit, wenn Sie eine Anfrage abschicken.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Betreibungsauszug sein?

Das Gesetz legt keine Frist fest. Verwaltungen wünschen meist einen aktuellen Auszug; fragen Sie im Zweifel nach.

Muss ich meinen Zivilstand angeben?

Laut EDÖB ist die Frage nach dem Zivilstand im Anmeldeverfahren grundsätzlich nicht verhältnismässig. Zulässig ist die separate Frage, ob die Wohnung als Familienwohnung dienen soll.

Darf die Verwaltung meinen Arbeitgeber ohne mein Wissen anrufen?

Nein. Referenzen sind freiwillig; das Formular muss offenlegen, dass angegebene Kontakte angefragt werden können, und angefragt werden nur Kandidaten in der engeren Wahl.

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Quellen und Methodik

Grundlage sind das Merkblatt des EDÖB (Stand 15.07.2025) und die Gebührenangabe der Stadt Zürich (abgerufen 29.09.2026); andere Betreibungsämter können Porto und Versand anders verrechnen. Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Auskunft gibt die kantonale Schlichtungsbehörde in Mietsachen, die von Gesetzes wegen auch Rechtsberatungsstelle ist (Art. 201 Abs. 2 ZPO); das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).

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