Kaufen und Finanzieren

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

neocasa.ch Redaktion · Veröffentlicht 29.09.2026 · Aktualisiert

Kurzantwort

Zum Kaufpreis kommen je nach Kanton eine Handänderungssteuer oder Handänderungsgebühren sowie Grundbuch- und Notariatskosten. Die Handänderungssteuer beträgt in den meisten Kantonen 10 bis 33 ‰ (1 bis 3,3 %) des Kaufpreises; Schwyz erhebt keine, Zürich, Glarus, Zug und Schaffhausen erheben Gebühren (ESTV, Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2022).

Übersicht

Handänderungssteuer bzw. -gebühren nach Kanton (Normalfall)
KantonSatz auf dem Kaufpreis
Aargau4 ‰ Grundbuchabgabe (Gemengsteuer)
Appenzell Ausserrhodenhöchstens 20 ‰
Appenzell Innerrhoden10 ‰
Basel-Landschaft25 ‰, je zur Hälfte Verkäufer und Käufer
Basel-Stadt30 ‰, reduziert 15 ‰ in bestimmten Fällen von Selbstbewohnung
Bern18 ‰
Freiburg15 ‰ plus Gemeindezuschlag bis 100 %
Genf30 ‰
Glarus3,5 ‰ Grundbuchgebühr
Graubündenkeine kantonale Steuer; Gemeinden höchstens 20 ‰ (Chur 20 ‰)
Jura21 ‰, 17 ‰ bei selbstbewohntem Ersterwerb im Kanton
Luzern15 ‰
Neuenburg33 ‰, 22 ‰ z. B. bei dauerhafter Erstwohnung
Nidwalden10 ‰
Obwalden15 ‰, je zur Hälfte Verkäufer und Käufer
Schaffhausen7 ‰ Gebühren (Beurkundung 1 ‰, Handänderung 6 ‰)
Schwyzkeine Handänderungssteuer
Solothurn22 ‰
St. Gallen10 ‰
Tessin11 ‰ bis CHF 2 Mio., 13 ‰ darüber
Thurgau10 ‰
Uri2 ‰ Grundbuchgebühr (mind. CHF 50, höchstens CHF 10'000)
Waadt22 ‰ plus Gemeindezuschlag bis 11 ‰
Wallis10–15 ‰, progressiv
ZugGrundbuchgebühr nach Aufwand (CHF 180 pro Stunde)
Zürich1 ‰ Grundbuchgebühr + 1 ‰ Beurkundungsgebühr
Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen «Handänderungssteuer», November 2022, Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2022. Sätze können seither geändert haben – verbindlich ist die Auskunft des kantonalen Grundbuchamts.

Woraus die Kaufnebenkosten bestehen

  • Handänderungssteuer (oder -gebühr): Abgabe auf dem Eigentumsübergang, erhoben von Kanton und/oder Gemeinden.
  • Grundbuchgebühren für den Eintrag des neuen Eigentümers – sie kommen zur Handänderungssteuer dazu (ESTV).
  • Beurkundung des Kaufvertrags durch das Notariat.
  • Grundpfand / Schuldbrief: Für die Errichtung oder Erhöhung eines Schuldbriefs fallen in vielen Kantonen weitere Gebühren an.

Wer bezahlt?

Wer die Steuer schuldet, regelt das kantonale Recht; in Obwalden und Basel-Landschaft tragen Verkäufer und Käufer sie je zur Hälfte. Im Kaufvertrag wird die Aufteilung der Kosten oft ausdrücklich geregelt – prüfen Sie den Entwurf des Notariats.

Reduzierte Sätze

Mehrere Kantone kennen tiefere Sätze, etwa bei Handänderungen in der Familie, bei Selbstbewohnung oder beim Ersterwerb (z. B. Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Genf). Fragen Sie beim Grundbuchamt nach, ob eine Ermässigung für Sie gilt.

Beispielrechnung

Kaufpreis CHF 900'000, nur die Handänderungsabgabe im Normalfall: Luzern 15 ‰ = CHF 13'500; Bern 18 ‰ = CHF 16'200; Zürich 1 ‰ Grundbuch + 1 ‰ Beurkundung = CHF 1'800; Schwyz: keine Handänderungssteuer. Grundbuchgebühren (wo zusätzlich), Notariat und Schuldbrief kommen dazu.

Häufige Fragen

Gibt es Kantone ohne Handänderungssteuer?

Schwyz erhebt keine. Zürich, Glarus, Zug und Schaffhausen erheben keine Steuer im eigentlichen Sinn, sondern Gebühren (ESTV).

Kann ich die Handänderungssteuer mit der Hypothek finanzieren?

Die Bank entscheidet; Kaufnebenkosten werden in der Regel aus eigenen Mitteln bezahlt und zählen nicht zum Belehnungswert.

Sind die Sätze aktuell?

Die Übersicht der ESTV gibt den Stand der Gesetzgebung vom 1. Januar 2022 wieder. Vor dem Kauf beim kantonalen Grundbuchamt nachfragen.

Vergleichen Sie Kaufobjekte über Kantonsgrenzen hinweg – die Nebenkosten unterscheiden sich stark.

Kaufobjekte nach Kanton →

Quellen und Methodik

Alle Sätze stammen aus der ESTV-Übersicht (Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2022, abgerufen 29.09.2026); Sonderfälle wie Tausch, Erbteilung oder Grundpfandrechte sind nicht vollständig aufgeführt. Das Beispiel ist eine eigene Rechnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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